Baumfällung und Baumpflege in Dorsten | Borken | Marl | Schermbeck

Tipps zur Baumfällung

Um einen Baum zu fällen, muss man einiges beachten. Wir möchten Ihnen Tipps zur Genehmigung, den Kosten, der Sicherheit oder auch das Nichtfällen erklären und welche Alternativen es dazu gibt.

Ein Baum der in deinem eigenen Garten steht, darfst du nicht einfach fällen. Bäume werden durch Naturschutzgesetze geschützt und in dicht besiedelten Wohngebieten genießen die Bäume einen noch höheren Schutz.

In der Regel werden Bäume zwischen November und Ende Februar gefällt, von März - 30. September ist Ruhe! Es gibt Ausnahmen!


Keine Regel ohne Ausnahme:

Ist der Baum krank und stellt eine Gefahr dar, kannst du eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Auch wenn ein Bauprojekt geplant ist, wäre dieses möglich. Bäume müssen immer dann gefällt werden, wenn von einem Baum eine Gefahr für den Menschen ausgeht und baumpflegerische Maßnahmen nicht mehr ausreichen um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen.