Davon ausgenommen sind Notfällen (Verkehrssicherung) Bäume
müssen immer dann gefällt werden, wenn von einem Baum eine
Gefahr für den Menschen ausgeht und baumpflegerische Maßnahmen
nicht mehr ausreichen um die Verkehrssicherheit wieder
herzustellen.
Möchten Sie Bäume fällen, brauchen Sie die Genehmigung Ihrer
Gemeinde. Hier greift das Bundesnaturschutzgesetz und die
Baumschutzverordnung.