Baumfällung und Baumpflege in Dorsten | Borken | Marl | Schermbeck

Baumfällung

Vom 1.März bis 30. September dürfen keine Bäume gefällt werden, denn dann brühten die Vögel und deshalb sind Baumfällungen und Gehölzfällarbeiten in dieser Zeit bundesweit untersagt.

Davon ausgenommen sind Notfällen (Verkehrssicherung) Bäume müssen immer dann gefällt werden, wenn von einem Baum eine Gefahr für den Menschen ausgeht und baumpflegerische Maßnahmen nicht mehr ausreichen um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen.

Möchten Sie Bäume fällen, brauchen Sie die Genehmigung Ihrer Gemeinde. Hier greift das Bundesnaturschutzgesetz und die Baumschutzverordnung.

In manchen Gemeiden ist keine Baumschutzverordnung erlassen. Grundsätzlich gilt, vor Baumfällung sich bei der örtlichen Gemeinde erkundigen.

Fällarbeiten können je nach Gegebenheit auf verschiedene Arten durchgeführt werden, im Einzelnen sollte dieses vor Ort mit Ihnen besprochen werden.